Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche mit einer Bockdoppelflinte schießen. Voraussetzung dafür ist es, dass seitens des Vereins ein Inhaber einer Jugendbasislizenz oder ein Trainer C anwesend ist. Darüber hinaus muss die Einverständniserklärung der Eltern vorliegen.
Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche mit einer Bockdoppelflinte schießen. Voraussetzung dafür ist es das eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.
Mit Halbautomaten dürfen Jugendliche nicht schießen.
Die Einverständniserklärung der Eltern kann schriftlich erfolgen. Es muss auch nicht zwingend unser Formular dafür verwendet werden. Es müssen aber beide Elternteile unterschrieben haben, und es muss eindeutig daraus hervorgehen, dass die Eltern damit einverstanden sind, dass Ihr Kind bei uns mit erwerbscheinpflichtigen Flinten schießen darf. Gerne können Sie dafür unseren vorformulierten Vordruck verwenden.
Die Einverständniserklärung der Eltern kann auch mündlich erfolgen. Dafür ist es aber notwendig, dass mindestens ein Elternteil persönlich anwesend ist. (Die gesamte Zeit, während der Jugendliche schießt – unmittelbar im Zuschauerbereich). Wir empfehlen die schriftliche Einverständniserklärung.
Leider können wir nicht immer garantieren, dass auch tatsächlich ein Inhaber einer Jugendbasislizenz anwesend ist. Wenn Sie also planen, mit Ihrem 14 bis 16-jährigen Jugendlichen bei uns vorbeizukommen, empfehlen wir daher sicherheitshalber einen Termin zu vereinbaren.
Dies können Sie per E-Mail an:
info {at} wwc-stuttgart.de (bitte {at} durch @ ersetzen)
oder rufen Sie unter:
+49 (0)7152 909121
an.