Unsere Satzung zwingt uns dazu, von neuen Mitgliedern auch ein polizeiliches Führungszeugnis einzufordern. Aber keine Panik – das ist ganz einfach.
Dort wo Ihr Euren Personalausweis verlängern lasst oder einen Reisepass beantragt (im Bürgerbüro Eurer Gemeinde), da könnt ihr auch ein Führungszeugnis beantragen. Die Behörde wird Euch fragen: „ein Privatführungszeugnis, oder ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke“. Ihr antwortet darauf: „ein Privatführungszeugnis (zum nach Hause schicken)“, bezahlt ein paar Euro Gebühr und bekommt ein paar Tage später Post.
Dieses Führungszeugnis legt Ihr als Anlage an den ausgefüllten Mitgliedsantrag und schickt diesen an die Geschäftsstelle (oder bringt ihn einfach beim nächsten Schießtermin mit). Seite 1-3 des Mitgliedantrags ist für jedes neue Mitglied erforderlich; Seite 4 nur für minderjährige Mitglieder. Seite 5-6 verbleibt bei Euch.
Wenn der Vorstand Eurer Aufnahme zugestimmt hat, bekommt Ihr ein Willkommensschreiben, und wir melden euch an den Dachverband (WSV1850 e.V.).
Wenn der Dachverband einen Schützenausweis erstellt hat, bekommt Ihr ein zweites Willkommensschreiben (mit Ausweis, Aufkleber und Sticker).
Unser Schatzmeister wird das SEPA – Lastschriftmandat mit der Gläubiger – Identifikationsnummer und der Mandatsreferenz ergänzen, und damit die Aufnahmegebühr und die Jahresbeiträge von Euerm Konto einziehen. Wenn Ihr unbedingt auf einer Überweisung besteht, so ist dies natürlich auch möglich, aber es vereinfacht unsere Verwaltung erheblich, wenn der Schatzmeister alle Mitgliedsbeiträge auf einmal einziehen kann und nicht 100-mal nachschauen muss wer, wann was überwiesen hat….
Daher ist das Lastschriftmandat unsere bevorzugte Zahlweise und wir wären dankbar, wenn Ihr dem zustimmt.
Unser Schatzmeister kündigt auch jede Buchung mit ausreichend Vorlauf an (meist zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung.) Selbst wenn sich mal Eure Kontoverbindung geändert habe sollte, habt Ihr also genug Zeit zu reagieren, bevor tatsächlich etwas von Euerm Konto abgebucht wird.
Wenn Ihr neben dem WWC noch in einem anderen Schützenverein Mitglied seid, solltet Ihr auch regeln welche Wettkämpfe Ihr für welchen Verein schießen wollt. Wenn Ihr nichts weiteres unternehmt, geht der WSV davon aus, dass Ihr alle Wettkämpfe für den Erstverein schießt (selbst die Disziplinen, die Euer Erstverein gar nicht anbietet). Mit einer Starterklärung könnt Ihr regeln, welcher Verein Erstverein sein soll, und in welche Disziplinen Ihr für welchen Verein antreten wollt.
Eine ähnliche Überlegung ist notwendig, wenn Ihr keine deutsche Staatsbürgerschaft habt, aber Mitglied in einen deutschen Verein seid. Möchtet Ihr für Deutschland (Euren deutschen Verein) oder für Euer Heimatland starten?
Um als EU-Ausländer für Deutschland zu starten benötigt Ihr dieses Formular.
Als Staatsangehöriger eines Drittstaates benötigt Ihr dieses Formular.
Diese Entscheidung gilt dann auch nicht für immer und ewig. Jeweils zum Ende eines Sportjahres könnt Ihr diese Entscheidung dann für das folgende Sportjahr erneut treffen.